Emilie Weprajetzky

Geboren am 10.3.1892 in Biesenthal

Ermordet am 4.7.1940 in Brandenburg an der Havel

Emilie Weprajetzky (2. v. L.)

Emilie wurde am 10.3.1892 als jüngstes von 10 Kindern in der Hellmühle geboren. Ihr Vater war dort Verwalter in der Fasanerie der Familie Rotschild-Friedländer.

 

Emilie hatte ab Geburt eine nicht näher bekannte, wahrscheinlich geistige Behinderung. Sie war das jüngste von 10 Kindern und lebte mit ihrer Mutter lange in der Berliner Straße 11. Ca. 1922 zog sie mit ihrer Mutter zu ihrem ältesten Bruder Franz, der ein neues Haus in der Hardenbergstraße 8 (damals Lindenstraße) gebaut hatte.

 

Nach Angaben der Familie lebte Emilie recht isoliert. Doch auch wenn sie sich fast nur zuhause aufhielt, war sie in der Nachbarschaft bekannt. Laut Erzählungen versteckte sie sich regelmäßig hinter der Hecke und beobachtete Kinder beim Spielen, was natürlich bemerkt wurde.

 

Auf Basis des ab Anfang 1934 geltenden Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN), das die Nazis erlassen hatten, wurde vom von den Nazis eingerichteten sogenannten „Erbgesundheitsgericht“ Prenzlau ihre Sterilisation gerichtlich angeordnet. Laut Angaben in ihrer Krankenakte wurde sie am 30.9.1937 zwangssterilisiert. Möglicherweise wurde dabei ein experimentelles (und entsprechend riskantes) Verfahren, wie Röntgenbestrahlung, bei ihr eingesetzt. Zumindest gibt es in ihrer Akte Hinweise darauf.

 

Generell war der Druck auf Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in den 30er Jahren durch die Nazis hoch. Es gehörte zur Rasse-Ideologie der Nazis die eigene völkische Überlegenheit zu propagieren. Zugleich wurden Menschen mit Behinderung als Gefahr für die sogenannte „Volksgesundheit“ dargestellt. Entsprechend wurde medizinisches Personal auf eigenen Lehrgängen von den Nazis schon früh „rassehygienisch“ geschult und die Hitlerjugend entsprechend ausgebildet. Menschen, wie Emilie, die sich in der Pflege von Angehörigen befanden, wurden als gesellschaftliches  Problem betrachtet und von den Behörden zunehmend erfasst und überwacht.

 

Anfang 1939 wurde Emilie, die da bereits 47 Jahre alt war, von ihrem Bruder Emil in die Landesanstalt Eberswalde eingewiesen. Laut ihrer Krankenakte wohnen sie und ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt bei ihm in Schwanebeck. Laut Erzählungen in ihrer Familie wohnte Emilie jedoch mit ihrer Mutter 1939 bis zur Einweisung in der Hardenbergstraße in Biesenthal. Der Widerspruch ließ sich nicht vollständig aufklären. Möglicherweise hatte Emil zwischenzeitlich die Pflege der beiden übernommen. Oder er teilte sich die Pflege mit Franz und machte den Schriftverkehr und die ‚offizielle‘ Vertretung, während Franz die reale Pflege übernahm. Emil fungierte jedenfalls auch als Vormund für Emilie gegenüber der Anstalt Eberswalde. 

 

Die Akte enthält insgesamt kaum persönliche Informationen über Emilie. Es geht fast nur um die Klärung der Finanzierung ihrer Unterbringung und um ihre Sterilisierung. Es gibt keine Informationen über ihren Alltag, mögliche Medikamente oder Therapien. Die Vermutung liegt nahe, dass sie nur verwahrt wurde.

 

Den einzigen Einblick in ihre Persönlichkeit erhalten wir auf der vorletzten Seite ihrer Krankenakte. Auf Anfrage des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg von Ende März 1940, ob und wann denn Emilie eventuell entlassen werde, antwortet die Anstalt Eberswalde am 5.4.1940 in nur zwei Sätzen, in denen Emilie als „zänkisch und rechthaberisch und ist wenig verträglich mit anderen Kranken“ beschrieben wird. Die Anstalt sieht dies im zweiten Satz als ausreichenden Grund an, eine mögliche Entlassung auch in Familienpflege pauschal abzulehnen.

 

Als Kontext ist es wichtig zu wissen, dass beide Seiten dieses Schriftverkehrs (die Anstaltsleitung in Eberswalde ebenso, wie das Oberpräsidium der Provinz Brandenburg) spätestens Ende 1940 über die ab Anfang des Jahres durchgeführten Krankenmorde informiert und daran beteiligt waren. Es ist sehr plausibel (aber nach aktueller Quellenlage nicht absolut sicher), dass dies auch schon im Frühjahr der Fall war. Ob dieser Schriftwechsel in direktem Zusammenhang zu ihrer wenig später erfolgte Ermordung steht oder nicht, lässt sich daher nicht sicher sagen. Es ist möglich, dass es sich hierbei um einen reinen Verwaltungsakt handelte, es ist aber auch möglich, dass hier bereits verklausuliert ihre Tötung vorbereitet wurde.

 

Dabei ist diese kurze Beschreibung, wenn auch aus Täterhand, das einzige zeitgenössische Dokument über ihre Persönlichkeit. Aus diesem Grund lohnt sich ein genauerer Blick: Es lässt sich aus den wenigen Sätzen recht klar erkennen, dass Emilie wohl nicht sehr glücklich in Eberswalde war. Auch zeigt sich, dass sie durchaus selbstbewusst gewesen sein muss, wahrscheinlich klare Vorstellungen davon hatte, wie etwas zu sein hat, ihre Meinung sagte und sich Anordnungen nicht einfach fügte. Zugleich können wir davon ausgehen, dass sie körperlich selbständig war und keine intensive Pflege benötigte. In einem Umfeld, das besser auf ihre Bedürfnisse eingegangen wäre, hätte sie sich möglicherweise gut integrieren können.

 

Am 4.7.1940 wurde sie jedoch, wie auf dem letzten Blatt in ihrer Akte zu lesen ist, aus Eberswalde „Auf Anordnung des Reichsverteidigungskommissars […] endgültig entlassen“. Zusammen mit 60 weiteren Patientinnen aus Eberswalde wurde sie, mutmaßlich mit dem Bus, in die T4-Tötungsanstalt in Brandenburg an der Havel gebracht. Der Ablauf der Morde wird auf der Seite der Stiftung Brandenburgischer Gedenkstätten folgendermaßen beschrieben:

 

„Die Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalten wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft in Brandenburg ermordet. Nach dem Verlassen der Busse brachte das Pflegepersonal sie zum Eingangsbereich der ehemaligen Anstaltsscheune. Nach Geschlechtern getrennt mussten sie sich entkleiden. Dann erhielten sie einen Stempel auf die Brust. Nach der Überprüfung ihrer Personalien führten Schwestern und Pfleger sie einem Arzt vor, der eine natürliche Todesursache für die Sterbeurkunde erfand. Zuletzt wurden die Patientinnen und Patienten fotografiert und anschließend in die Gaskammer gebracht. Ein Arzt ließ Kohlenmonoxid in den Raum ein und beobachtete die Tötung durch ein kleines Fenster. Nach Abschluss des Tötungsvorgangs und der Entlüftung des Raums brachen SA- bzw. SS-Männer den Leichen die Goldzähne aus und brachten die Körper zu den Verbrennungsöfen im angrenzenden Raum.“

 

Zur Verschleierung gab es ein eigenes Standesamt, mit der einzigen Aufgabe, die Todesfälle aus der Tötungsanstalt zu beurkunden. Es hatte den Namen „Sonderstandesamt Brandenburg II“ und befand sich direkt auf dem Gelände der Euthanasie-Anstalt.

 

Die Familie erhielt wenig später einen Brief, der sie mit einer erfundenen Ursache über Emilies Tod informierte.

 

Nach bisherigem Recherchestand war Emilie die erste Biesenthalerin, die von den Nazis ermordet wurde. Am 09.03.2026 wird der erste Stolperstein in Biesenthal in Erinnerung an sie verlegt.

 

Elliot Müller, Januar 2026

 

 

Quellen (Auswahl)

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