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1934 In der "Biesenthaler Zeitung" erscheint
folgender Artikel:
"Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt!
Die Altertümer der heimischen Vorzeit sind ein kostbares Gut, daß
unserem ganzen deutschen Volke gehört! Niemand hat das Recht sie
mutwillig zu zerstören oder den Boden zu durchwühlen, um die Funde für
sich zu erlangen. In Preußen sind die Altertümer der Vor- und Frühzeit
unseres Volkes durch das Gesetz vom 26. März 1914 geschützt. Wer
zufällig auf Altertümer stößt, ist verpflichtet, umgehend der
Ortsbehörde bzw. der Museumsleitung den Fund zu melden. Auf Unterlassung
dieser Meldung stehen schwere Strafen!
Wer aber Altertümer schützt, wer sie erhält oder aber
dem hiesigen Heimatmuseum eventuell übergibt, der erwirbt sich als Hüter
geschichtlicher Erinnerungen seines Volkes große Verdienste und ist
zugleich ein Förderer der Wissenschaft.
Um nun das Interesse für die Geschichte Biesenthals in
den Reihen unserer Einwohner wieder wachzurufen; um Liebe und
Sorgfalt für die Erhaltung unserer heimatlichen Altertümer zu pflegen;
um unserer heranwachsenden Schuljugend eine Stätte zu schaffen an der
sie Altertümer ihrer Vorfahren für den Anschauungsunterricht vorfinden;
um zu verhüten, daß Altertümer unserer Stadt in den Besitz fremder
Museen und Sammlungen gelangen; um unseren heimatlichen Schätzen aus
der Urväterzeit eine dauernde und ehrwürdige Stätte einzuräumen; wird
am Mittwoch den 14. Juni in der Zeit zwischen 7 - 10 Uhr abends im neuen
Schulgebäude ( ... ) ein 'Sammelabend für heimatliche Altertümer'
veranstaltet. Die Einwohner Biesenthals werden gebeten alle nur
denkbaren Altertümer wie Hausgeräte, alte Photographien, Bücher, Münzen,
Zunftaltertümer, Waffen, Truhen, Spinnräder, Bilder (Gemälde,
Kupferstiche usw.), Porzellane, Schmucksachen, Gerichtsaltertümer,
schmiedeeiserne Arbeiten, Gläser, Gewichte, Handschriften, Uniformen,
Fischfang- und Feuerlöschgeräte, alte Grabtafeln, Siegel usw. usw. dem
Museum zur Verfügung zu stellen."
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